Richtlinien für die Zertifizierung von Intensivstationen
Die Umstrukturierung vom Anerkennungsverfahren einer Intensivstation zu einer zeitgemässen Zertifizierung hat die Zertifizierungskommission für Intensivstationen (ZK-IS) [früher Kommission für die Anerkennung von Intensivstationen = KAI] der Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin seit der Generalversammlung 2013 beschäftigt.
Der Vorstand hat die von der Kommission erarbeiteten Richtlinien inkl. Anhänge I - III für die Zertifizierung von Intensivstationen verabschiedet. Die Richtlinien wurden der Generalversammlung vom 3.09.2015 zur Genehmigung vorgelegt und mit einem eindeutigen Mehr angenommen.
Die Übergangsbestimmungen finden Sie im Paragraph 5 der Richtlinien.
Richtlinien
Reglement Rekurskommission (Anhang III)
Ablauf der Visitation (Anhang IV)